Bordpreis
Der „Bordpreis“ ist in Kraft und gilt für alle Reisenden – mit oder ohne Abonnement
Wenn Sie ein Ticket im Zug anstatt über unsere anderen Verkaufskanäle kaufen, bezahlen Sie automatisch einen Zuschlag von 9 € (nur elektronische Zahlung ab dem 01.05.2023). Diesen Zuschlag kann der Zugbegleiter nicht aufheben.
Warum gib es den Bordpreis?
Wir haben den „Bordpreis“ eingeführt, um die Bestimmungen für den Ticketverkauf an Bord zu vereinfachen. Diese sind kompliziert oder Auslegungssache und ihre Durchsetzung kann zu unangenehmen oder sogar konfliktreichen Situationen führen.
Wenn Sie ohne gültiges Ticket reisen
Wenn Ihr Abonnement abgelaufen ist:
Sie müssen, wie alle anderen Reisenden ohne gültiges Ticket, ein Ticket zum Bordpreis kaufen (Ticketpreis plus 9 €).
Wenn Sie Ihr Abonnement vergessen haben:
Wenn es keinen (geöffneten) Schalter und keinen Automaten gibt (oder dieser bereits länger defekt ist), wird der Bordpreis nicht fällig. Das Verkaufssystem des Zugbegleiters erkennt diese Fälle automatisch.
Falls dieser Zuschlag trotzdem fällig wird (ein vorübergehender Ausfall eines Automaten wird vom Verkaufssystem des Zugbegleiters nicht erfasst), wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Der Zuschlag von 9 € wird in folgenden Fällen nicht fällig: